REVG erhält neuen Dienstleistungsauftrag des Rhein-Erft-Kreises
von s.fusshoeller-kleinert
Vertragsunterzeichnung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags am 18. Dezember 2025 beim Rhein-Erft-Kreis durch
(v. l. n. r.) REVG-Geschäftsführer Martin Gawrisch, Landrat Frank Rock, REVG-Geschäftsführer Walter Reinarz und Dezernent Uwe Zaar
Foto © Rhein-Erft-Kreis, Thomas Schweinsburg
REVG erbringt bis 2035 weiterhin die Busverkehre im Rhein-Erft-Kreis
Der Aufgabenträger Rhein-Erft-Kreis beauftragt die REVG als kreiseigenes Verkehrsunternehmen für weitere zehn Jahre mit der Erbringung der Busverkehre im Rhein-Erft-Kreis.
Rhein-Erft-Kreis – Der neue öffentliche Dienstleistungsauftrag (ÖDA) der REVG wurde am 18. Dezember durch den Landrat des Rhein-Erft-Kreises und die Geschäftsführer der REVG unterschrieben und tritt am 19. Dezember 2025 in Kraft. Der ÖDA hat eine Laufzeit von zehn Jahren und gilt für den Zeitraum Dezember 2025 bis Dezember 2035. Damit schafft der Kreis verlässliche Rahmenbedingungen für das Busangebot im öffentlichen Personennahverkehr im Kreisgebiet.
Der bisherige ÖDA galt seit dem Tag der Betriebsaufnahme der „neuen“ REVG vom 1. Januar 2019 und endete in 2028. Aufgrund des bis 2035 geltenden neuen Nahverkehrsplans hat der Rhein-Erft-Kreis beschlossen, die vorgezogene Beauftragung analog der Laufzeit des Nahverkehrsplans in 2025 vorzunehmen.
Frank Rock, Landrat des Rhein-Erft-Kreises, erklärt: „Mit der vorgezogenen Beauftragung geben wir dem öffentlichen Nahverkehr im Rhein-Erft-Kreis eine langfristige Perspektive. Wir schaffen die Rahmenbedingungen, dass die Maßnahmen aus dem Nahverkehrsplan bis 2035 durch die REVG umgesetzt werden können. Die REVG erhält mit dem ÖDA außerdem die erforderliche Planungssicherheit, um zukunftsweisende Projekte voranzutreiben und die nachhaltigen und klimaneutralen Verkehre gezielt weiter ausbauen zu können.“
Ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag regelt die zentralen Bedingungen, unter denen Verkehrsleistungen im ÖPNV erbracht werden. Dazu zählen insbesondere Art und Umfang des Angebots, Qualitäts- und Leistungsstandards sowie Anforderungen an Antriebstechnologien, Kundenservice und Zuverlässigkeit.
Martin Gawrisch, Geschäftsführer der REVG, verspricht: „Wir werden auch weiterhin unser Angebot an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger im Kreisgebiet ausrichten und die Entwicklung des ÖPNV durch Digitalisierungsprojekte und den Einsatz neuer technischer Innovationen voranbringen.“
Mit der frühzeitigen Beauftragung der REVG setzt der Rhein-Erft-Kreis ein wichtiges Signal für Kontinuität und Weiterentwicklung des Nahverkehrs und stärkt die REVG als kommunales Verkehrsunternehmen im Kreis.