Sitze im Bus

Mobilitätsgarantie

Die Mobilitätsgarantie NRW gilt nicht nur innerhalb des VRS (Verkehrsverbund Rhein-Sieg), sondern auch bei den übrigen acht nordrhein-westfälischen Verkehrsverbünden. Dabei ist es egal, ob Sie mit Bus oder Bahn, mit Verbundtarif oder NRW-Tarif unterwegs sind.

Was bietet die Mobilitätsgarantie NRW?

  • Bei Verspätungen von mehr als 20 Minuten können Sie für Ihre Fahrt einen Fernverkehrszug (IC/EC oder ICE) nutzen oder ein Taxi zum Ziel nehmen.
  • Die zusätzlichen Kosten für den Fernverkehrszug werden Ihnen erstattet.
  • Entstandene Taxikosten werden Ihnen bis zu einer Höhe von 30,- Euro bzw. 60,- Euro pro Person erstattet.
  • Maßgeblich für die Erstattungshöhe ist die Uhrzeit Ihrer fahrplanmäßigen Abfahrt. Tagsüber zwischen 5:00 Uhr und 20:00 Uhr beträgt die Erstattungsobergrenze 30,- Euro; in der Zeit von 20:00 Uhr bis 5:00 Uhr beträgt diese 60,- Euro pro Person.

Unter welchen Bedingungen können Sie die Mobilitätsgarantie NRW in Anspruch nehmen?

  • Der Bus oder die Bahn, die Sie benutzen wollen, fährt mehr als 20 Minuten später ab als im Fahrplan angegeben.
  • Sie sind im Besitz eines für diese Fahrt gültigen Fahrscheines (Bartarif oder Zeitkarte).
  • Es gibt keine andere Fahrtalternative mit Bus und Bahn zu Ihrem Ziel.

Bei Verspätungen durch Streik, Unwetter, Naturgewalten oder Bombendrohungen können keine Kosten erstattet werden.

Webadresse revg.de auf der Heckseite eines REVG-Busses

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Reichen Sie das vollständig ausgefüllte Antragsformular sowie die Begleitbelege bei dem Verkehrsunternehmen ein, das die Verspätung verursacht hat.
  • Fügen Sie unbedingt Ihr Ticket (Kopie bei Zeitfahrausweisen) sowie die Taxiquittung bzw. das benutzte IC-/EC-/ICE-Ticket im Original bei. Nach positiver Prüfung Ihres Antrags wird der Erstattungsbetrag auf Ihr Konto überwiesen.
Nebeneinander stehende REVG-Busse

Gibt es besondere Regelungen im VRS?

Wer ein Aktiv60Ticket bzw. ein Monats- oder Formel9Ticket im Abo, ein JobTicket oder GroßkundenTicket besitzt, erhält ab dem 1. Juli 2012 eine Kostenerstattung gemäß der zuvor genannten schriftlichen Staffelung plus einer Erhöhung um jeweils 10,- Euro.

Auch wenn Sie sich nicht sicher waren, welches Unternehmen für Ihre Verspätung verantwortlich war, können Sie das ausgefüllte Antragsformular gerne an uns senden. Wir leiten es an das zuständige Verkehrsunternehmen weiter.