Abonnement
Erstattungsregelungen im VRS-Gemeinschaftstarif
Gültig ab 01.05.2021
Aufgrund der Corona-Pandemie hat der VRS die Erstattungsregelungen für ZeitTickets und Abos aktualisiert und so an die aktuellen Nutzungsgegebenheiten angepasst.
Wenn Sie Ihr ZeitTicket oder Ihr Abo, ausgestellt durch die REVG, für einen begrenzten Zeitraum nicht nutzen möchten, können Sie es ab dem 01.05.2021 bei uns hinterlegen.
Der nicht genutzte Zeitraum wird erstattet.
Sie können uns Ihre Chipkarte per Post zuschicken oder im FahrgastCenter Bergheim oder Frechen abgeben. Für eine schnelle und zuverlässige Bearbeitung benötigen wir:
- Ihre persönlichen Daten (Name und Adresse)
- Ihre Kundennummer
- Den Zeitraum, in dem Sie das Ticket nicht nutzen möchten
- Ihre Chipkarte
Die Erstattungsregelungen gelten nicht für das JobTicket oder das SchülerTicket.
Haben Sie Fragen? Dann rufen Sie uns gerne an. Wir freuen uns auf Sie!