Schule & Bus
Schüler und Studierende können im VRS-Gebiet günstiger mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren. Teilweise sogar im erweiterten VRS-Gebiet oder mit entsprechendem Aufpreis in angrenzenden Gebieten. Je nach Zeitticket oder Abonnement können Sie auch vergünstigte Anschlusstickets kaufen.
Die Tarife sind abhängig von der Entfernung zwischen Wohnort und Bildungsstätte. Oft auch davon, ob der Bildungsträger eine Vereinbarung mit der VRS GmbH und einem VRS Verkehrsunternehmen getroffen hat. Sprechen Sie mit Ihrer Ausbildungsstätte. Wenn es eine Vereinbarung gibt, erhalten Sie detaillierte Informationen und einen Bestellschein dort.
SchülerTicket
- für Schüler, deren Schulen eine VRS Kooperation eingegangen ist
- gültig an 365 Tagen im Jahr, auch an Feiertagen und in den Ferien
- gilt im VRS-Netz, auch wenn es nicht zur Schule geht
- so oft man will
- kostenlose Fahrradmitnahme (montags bis freitags ab 19 Uhr, in den NRW-Schulferien, an Feiertagen und am Wochenende ab 9 Uhr)
- günstige Kombinationsmöglichkeit mit dem AVV School&Fun-Ticket
Voraussetzungen/Bedingungen
- gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Schülerausweis oder Ausweis mit Foto (ausgenommen Grundschüler)
- nicht übertragbar
- der monatliche Ticketpreis ist von der Entfernung zur Schule, von der Anzahl der Geschwister und vom Alter des Schülers abhängig
- die Bezahlung des SchülerTickets erfolgt per Einzugsverfahren in zwölf monatlichen Raten
Weitere Details über das aktuelle SchülerTicket erhalten Sie hier.
PrimaTicket
- Jahresticket (Schuljahr) für Grundschüler (Klasse 1 bis 4, Primärstufe)
- gilt nur an Schultagen, jeweils montags bis freitags bis 18 Uhr, samstags bis 15 Uhr
- gilt nur für schulbezogene Fahrten
Der Ticketpreis richtet sich nach der Entfernung zwischen dem Wohnort und der Schule.
Preisangaben in € (elf monatliche Raten) |
1a | 1b | 2a | 2b | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 |
Gültig ab 01.01.2024 | 65,10 | 85,60 | 85,60 | 108,20 | 130,60 | 193,00 | 231,30 | - | - |
StarterTicket
- für Schüler, die mindestens noch zwölf Monate zur Schule gehen
- gilt für zwölf Monate
- gilt rund um die Uhr innerhalb des gebuchten Tarifgebietes, zwischen Wohnort und Bildungsstätte
- montags bis freitags (ab 19 Uhr bis Betriebsschluss, 3 Uhr nachts) sowie an Wochenenden und Feiertagen gilt das StarterTicket im erweiterten VRS Netz. In Preisstufe 5 gilt das StarterTicket im gesamten erweiterten VRS Netz! In Preisstufe 7 kann zusätzlich auch noch das AVV Netz bereist werden
- persönliches eTicket
- Kinder unter sechs Jahren können kostenlos mitgenommen werden. Montags bis freitags (ab 19 Uhr bis Betriebsschluss, 3 Uhr nachts) sowie an Wochenenden und Feiertagen (ganztägig, bis Betriebsschluss 3 Uhr nachts) können
- zusätzlich eine Person (ab 15 Jahre)
- und bis zu drei Kindern (6 bis 14 Jahre)
- und ein Fahrrad kostenlos mitgenommen werden
Voraussetzungen/Bedingungen
- über 14-jährige benötigen zum Kauf des Tickets eine Bescheinigung der Schule, die noch mindestens zwölf Monate gültig sein muss
- nicht übertragbar
Der Ticketpreis richtet sich nach der Entfernung zwischen dem Wohnort und der Schule.
Preisangaben in € (Monatsrate) |
1a | 1b | 2a | 2b | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 |
Gültig ab 01.01.2024 | 65,10 | 85,60 | 85,60 | 108,20 | 130,60 | 193,00 | 231,30 | 242,50 | 255,00 |
SemesterTicket
- Sondertarif, bei dem der Studierendenausweis gleichzeitig als Fahrticket gilt
- gilt ein Semester
- gilt auch an Sonn- und Feiertagen und in der vorlesungsfreien Zeit
- gilt im erweiterten VRS-Netz
- Kinder unter sechs Jahren können kostenlos mitgenommen werden. Montags bis freitags (ab 19 Uhr bis Betriebsschluss, 3 Uhr nachts) sowie an Wochenenden und Feiertagen (ganztägig, bis Betriebsschluss 3 Uhr nachts) können
- zusätzlich eine Person (ab 15 Jahre)
- und bis zu drei Kindern (6 bis 14 Jahre)
- und ein Fahrrad kostenlos mitgenommen werden
- 169,90 € (WS 2024/2025 und SS 2025)
Voraussetzungen/Bedingungen
Der Vertragsabschluss erfolgt zwischen der VRS GmbH, einem VRS Verkehrsunternehmen und dem AStA der jeweiligen Universität bzw. Fachhochschule. Der Fahrpreis für das Ticket muss von jedem Studierenden zusammen mit dem studentischen Sozialbeitrag zum jeweiligen Rückmeldetermin eingezahlt werden.