Verhaltensregeln im REVG-Bus

Maskenpflicht gilt weiterhin

Nach Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) gilt seit dem 20.03.2022 weiterhin die Maskenpflicht in Bus und Bahn. Es genügt das Tragen einer medizinischen Maske; eine FFP2-Maske wird allerdings dringend empfohlen. FFP2-Masken schützen auch den Träger besser vor einer Infektion.
Fahrgäste ohne Mund-Nasen-Maske können von der Fahrt ausgeschlossen werden. Die Ordnungsbehörde kann ein Bußgeld in Höhe von 150 EUR erheben.

Die Maskenpflicht gilt nach der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVo NRW) vom 21.06.2022 ebenso für die Schülerbeförderung bei Schwimm- und Sportstättenfahrten.

Aktuelles Hygienekonzept der REVG

 

Wir bitten Sie, um sich und andere zu schützen, die vorgeschriebenen und empfohlenen hygienischen Maßnahmen zu beachten:

  • Es gibt keine Einschränkungen, wie im gesamten ÖPNV, hinsichtlich der Fahrgastzahlen je Fahrzeug.
  • Sollte Ihnen der Bus zu voll erscheinen, weichen Sie nach Möglichkeit auf den nächsten Bus aus.
  • Nehmen Sie vor Abfahrt des Busses Ihren Sitzplatz ein und verlassen sie diesen erst nach Halt des Busses wieder, um unnötige Berührungen mit Haltestangen und –griffen zu vermeiden.
  • Bleiben Sie bei Fieber, Husten und Atembeschwerden zu Hause und bitten telefonisch um medizinische Hilfe.
  • Niesen und husten Sie in die Armbeuge. Drehen Sie sich am besten von anderen weg.
  • Lassen Sie keine benutzten Papiertaschentücher im Bus liegen.
  • Fassen Sie keine Gegenstände von anderen Fahrgästen an (z. B. Tasche oder Handy).
  • Fassen Sie sich nicht ins Gesicht und verzichten Sie auf Händeschütteln und Umarmungen.
  • Waschen Sie sich nach der Fahrt Ihre Hände gründlich mit Seife (mind. 20 Sekunden lang).

Vielen Dank - so bleiben alle gesund!

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