Was ändert sich durch die Corona-Notbremse für Fahrgäste?

Die ab Samstag, 24.04.2021 geltende Corona-Schutzverordnung schreibt eine FFP2-Maskenpflicht in Bussen und Bahnen vor. Medizinische Schutzmasken sind nicht mehr erlaubt.

Gemäß des bundesweit geltenden Infektionsschutzgesetzes müssen Fahrgäste im Linienbus und an den Haltestellen sowie in den FahrgastCentern der REVG eine FFP2-Atemschutzmaske oder vergleichbare Maske tragen. Andere medizinische Masken, wie zum Beispiel OP-Masken, sind ab sofort nicht mehr ausreichend. Die Regelung gilt auch für Kinder ab dem 6. Lebensjahr. Soweit Kinder unter 14 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, ist ersatzweise eine Alltagsmaske zu tragen.

Durch die Anpassung der Corona-Schutzverordnung NRW gilt im gesamten öffentlichen Verkehr in NRW unabhängig von der örtlichen Inzidenz die Pflicht, FFP2-Masken zu tragen. Medizinische oder OP-Masken genügen seit dem 24. April 2021 nicht mehr.

Die ebenfalls im Infektionsschutzgesetz verankerte Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr ab einem Inzidenzwert von 100 an drei aufeinander folgenden Tagen hat dahingegen keinen Einfluss auf die Busverkehre der REVG im Rhein-Erft-Kreis. Die Busse der REVG fahren weiterhin nach regulärem Fahrplan.

„Wir stellen mit der Aufrechterhaltung unseres Verkehrsangebots sicher, dass Menschen in systemrelevanten Berufen weiterhin in Spät-, Nacht- oder Frühschicht mit dem Bus ihre Arbeitsstelle erreichen können“, erklärt Walter Reinarz, Geschäftsführer der REVG.

Speziell für Hürth bedeutet das, dass die Linien 960, 910 und der Schnellbus SB 91 gemäß Fahrplan verkehren und regulär den Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) in Hürth anfahren, während die Stadtverkehre Hürth ab 20:30 Uhr ihre Verkehre ab Montag, 26.04.2021 einstellen werden.

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