Mit Bus und Bahn zum Impfzentrum
von s.fusshoeller-kleinert
Impfeinladung wird in drei Kreisen zum Fahrausweis
Busse und Bahnen auf dem Gebiet des Verkehrsverbunds Rhein-Sieg (VRS) sind auch während des pandemiebedingten Lockdowns weiter zuverlässig unterwegs. Die Verkehrsunternehmen im Verbund ergreifen seit Beginn der Pandemie verschiedene Maßnahmen für eine sichere Beförderung der Fahrgäste.
In der kommenden Woche, am Montag, den 8. Februar 2021, öffnen die Impfzentren in NRW ihre Türen. Darauf hat sich auch der VRS eingestellt: Das Auskunftssystem des VRS unter www.vrs.de sowie die VRS-App zeigen den Fahrgästen den direkten Weg mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu den Impfzentren in der Region.
Damit die Fahrgäste schnell und unkompliziert den Weg zum jeweiligen Impfzentrum im VRS-Verbundgebiet finden, wurden deren Standorte mittels eines Updates in das Auskunftssystem des VRS eingepflegt. Mit der Start- oder Zieleingabe „Impfzentrum“ kann das jeweils zugewiesene Impfzentrum über eine Vorschlagsliste (z. B. Impfzentrum Rhein-Erft, Hürth) ausgewählt werden. So kann sich jeder ganz unkompliziert mit der Auskunft auf www.revg.de oder mittels der VRS-App seine passende Verbindung zum persönlichen Impftermin zusammenstellen. Die VRS-App kann kostenlos im iTunes- oder im Google Play-Store heruntergeladen werden.
Damit die Impfwilligen im Kreis Euskirchen gut mit dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zum Impfzentrum Eifelhöhenklinik gelangen können, hat der Kreis Euskirchen einen speziellen Bus-Shuttleverkehr (Liniennummer 820) eingerichtet. Dieser wird ab Montag, den 8. Februar, zwischen dem Bahnhof Nettersheim und dem Impfzentrum in der Eifelhöhenklinik pendeln.
Wichtiger Hinweis: Wenn die Impfungen am kommenden Montag starten, können die Seniorinnen und Senioren ab 80 Jahren in mehreren Kreisen den ÖPNV samt einer Begleitperson kostenlos für die Fahrt zu ihrem Impfzentrum benutzen. Der VRS und folgende Kreise haben sich darauf geeinigt, dass die Einladung zum Termin plus Personalausweis zur ganztägigen Freifahrt bei beiden Impfterminen berechtigen:
- Rhein-Erft-Kreis
- Kreis Euskirchen
- Rhein-Sieg-Kreis
Quelle: Pressemitteilung des VRS vom 04.02.2021