Neue Maskenpflicht

Ab Montag, 25. Januar 2021 ist das Tragen von medizinischen Masken in Bus und Bahn sowie an Haltestellen Pflicht.

Zu medizinischen Masken gehören OP-Masken, FFP2-Masken sowie KN95/N95-Masken. Die bisherigen Alltagsmasken, wie Stoffmasken, Tücher und Schals, sind nicht mehr zulässig.

Durch diese neue durch die Landesregierung NRW beschlossene Maßnahme soll allgemein das Infektionsrisiko weiter reduziert werden. Grundlage bildet die ab 25.01.2021 geltende Corona-Schutzverordnung NRW. Die medizinischen Masken schützen nicht nur andere, sondern auch den Träger besser vor der neuen Virus-Mutation des Covid-19-Erregers.

Wer keine medizinische Maske im ÖPNV trägt, muss mit einem Bußgeld durch die zuständige Ordnungsbehörde in Höhe von 150 Euro rechnen.

Bitte beachten Sie auch weiterhin die Verhaltensregeln!

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