Verstärkerfahrten auch im Jahr 2021

Aufgrund der Entwicklung der Corona-Pandemie im Rhein-Erft-Kreis setzt die REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH auch im Jahr 2021 zusätzliche Busse im Schülerverkehr ein. Die Landesregierung NRW hat die Übernahme der hierdurch entstehenden Kosten am 10.12.2020 zugesagt.

Zur Verbesserung des Infektionsschutzes sollen die zusätzlichen Omnibusse im Schülerverkehr auch im Jahr 2021 mit Beginn des Präsenzunterrichts wieder eingesetzt werden. Landrat Frank Rock begrüßt diese Maßnahme: „Gerade im jetzigen Pandemie-Geschehen bieten die zusätzlichen Busse den Fahrgästen mehr Platz und ein größeres Sicherheitsgefühl.“

Die der REVG im Jahr 2021 hierdurch entstehenden Mehrkosten trägt die Landesregierung NRW im Rahmen eines Förderprogramms, so die Mitteilung des Ministeriums für Verkehr per Runderlass vom 10. Dezember 2020. Die Kostenzusage gilt zunächst bis zum Ablauf des 27.03.2021.

Aufgrund des erneuten Lockdowns während der Corona-Pandemie und der verlängerten Weihnachtsferien, setzt die REVG die Verstärkerfahrten im Schülerverkehr jedoch bis zum Beginn des Präsenzunterrichts vorübergehend aus.

Die REVG steht mit den Schulverwaltungsämtern in engem Kontakt, um den konkreten Bedarf an Bussen für die Notbetreuung in Schulen zu klären. Eltern und Schüler/-innen werden gebeten, sich über das individuelle Schulbusangebot bei ihren Schulen zu informieren.

Maßgeblich für den Einsatz eines Verstärkerfahrzeugs ist nach wie vor eine Zwei-Drittel-Mindestauslastung des Busses.

Auf stark frequentierten Linien setzt die REVG bereits seit dem 12. August 2020 zusätzliche Busse ein. Auch im nächsten Jahr werden 20 Busse für die Verstärkerfahrten während der Schülerbeförderungszeiten eingesetzt; maximal 10 weitere Fahrzeuge stehen von privaten Busunternehmen bei Bedarf auf Abruf bereit.

Bei einem geringen Mehrbedarf an Platz behält sich die REVG vor, den Standard-Linienbus gegen einen Gelenkomnibus - soweit verfügbar - auszutauschen, der deutlich mehr Stehplätze bietet als ein Standardbus.

Unverändert gilt im Bus und an der Haltestelle die Tragepflicht eines Mund-Nasen-Schutzes.

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