Alternative Antriebe bis 2030

Umstellung der REVG-Busflotte auf alternative Antriebstechnologien bis 2030

Am 16. Februar 2021 hat der Aufsichtsrat der REVG über den zukünftigen Einsatz von Linienbussen mit alternativen Antriebstechnologien beraten.

Der Kreistag des Rhein-Erft-Kreises will bis Mitte des Jahres 2021 hierüber entscheiden.

In der am 16. Februar 2021 per Videokonferenz stattgefundenen Aufsichtsratssitzung der REVG stand nur ein Punkt auf der Tagesordnung: Alternative Antriebe. Die durch den Aufsichtsrat beauftragte und von der REVG Ende 2020 vorgestellte Machbarkeitsstudie bildete die Beratungsgrundlage.

In der Studie wurden die Antriebsformen „Strom“, „Gas“ und „Wasserstoff“ hinsichtlich der Kosten für die Beschaffung von Fahrzeugen und Infrastruktur verglichen. Ebenso berücksichtigt wurden die verkehrlichen und geografischen Gegebenheiten im Rhein-Erft-Kreis. Die Erkenntnisse des Praxistests der REVG im Jahr 2020 mit Testfahrzeugen verschiedener Hersteller von Elektro-, Hybrid- und mit Gas betriebener Busse konnten in die Studie mit einfließen. Zur Bewertung des Einsatzes von Brennstoffzellenbussen bediente sich die REVG der Praxiswerte der Regionalverkehr Köln GmbH.

Der seit 16. Februar laufende letzte Test mit einem Wasserstoffbus von Solaris soll die Werte der RVK für Energieverbrauch, Reichweite und Fahrverhalten verifizieren. Grundlegende Änderungen der bekannten Werte werden nicht erwartet.

In der Sitzung wurde insbesondere intensiv über die Finanzierung der Antriebstechnologien diskutiert. „Da sich die alternativ angetriebenen Fahrzeuge derzeit nicht im Leasingverfahren beschaffen lassen, muss aufgrund der hohen finanziellen Investitionen der Kreistag des Rhein-Erft-Kreises die Entscheidung treffen“, erläutert REVG-Geschäftsführer Martin Gawrisch das weitere Vorgehen. Die Entscheidung soll bis zur Mitte dieses Jahres erfolgen.

„Unser Ziel ist es, bis Ende 2030 eine emissionsfreie Fahrzeugflotte, bestehend aus hundert eigenen Linienbussen, im Rhein-Erft-Kreis einzusetzen!“, lässt Walter Reinarz, Geschäftsführer der REVG, als einvernehmliches Ergebnis aus der Sitzung verlauten. „Brennstoffzellenbusse erfüllen diese Vorgabe.“

Unter der Leitung des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden, Johannes Bortlisz-Dickhoff, wurden ausdrücklich auch die Vorgaben der am 20. Januar 2021 durch das Bundeskabinett verabschiedeten Clean Vehicles Directive berücksichtigt. Die überarbeitete Richtlinie 2019/1161/EU legt fest, dass in Deutschland ein Teil der angeschafften Fahrzeuge emissionsarm oder –frei sein muss. Bereits ab 2026 müssen 65 Prozent der von den Verkehrsunternehmen ab dem 02.08.2021 neu beschafften Busse alternative Antriebe haben. Bis zum 31.12.2025 gilt das Mindestziel von 45 Prozent. Moderne EURO-VI-Dieselbusse werden den Beschaffungsquoten für saubere Fahrzeuge nicht angerechnet.

Zurück