Rückkehr zum regulären Fahrplan
von s.fusshoeller-kleinert
Ab dem 23.04.2020 fährt die REVG wieder nach Regelfahrplan. Ausgenommen hiervon sind die Schulfahrten zu Grundschulen. Diese werden erst ab dem 04.05.2020 wieder bedient.
Grund für die Umstellung des Ferienfahrplans auf den Regelfahrplan ist die ab Donnerstag geltende Schulpflicht für Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen, die in diesem Schuljahr einen Abschluss anstreben. Allen Eltern und Schülern soll bei der schrittweisen Wiederaufnahme des Schulbetriebs im Rhein-Erft-Kreis in Abstimmung mit dem Aufgabenträger ein verlässlicher Fahrplan angeboten werden.
Daher kehrt die REVG ab dem 23.04.2020 vom Ferienfahrplan zum regulären Fahrplanangebot zurück. Die mit „S“ im Fahrplan gekennzeichneten Fahrten zu Grundschulen werden zunächst noch nicht durchgeführt. Diese machen circa ein Prozent aller Fahrten aus. Mit Beginn des Unterrichts in den Grundschulen voraussichtlich am 04.05.2020 werden dann alle Schulfahrten planmäßig angeboten.
Durch die geforderte Einhaltung der Mindestabstände in den Linienbussen sinkt jedoch die Fahrgastkapazität in einem Linienbus auf maximal 20 Personen, im Gelenkomnibus auf 30 Personen. Das entspricht rund einem Viertel der üblichen Fahrgastzahlen.
„Die Überwachung der Mindestabstände, vor allem während der Schulanfangs- und –endzeiten, stellt für uns und insbesondere das Fahrpersonal eine große Herausforderung dar“, betont Geschäftsführer Walter Reinarz. „Es ist nicht ausgeschlossen, dass Schülerinnen und Schüler an der Haltestelle stehenbleiben, wenn im Bus bereits die Kapazitätsgrenze erreicht ist. Wir beobachten die Verkehrssituation sehr aufmerksam und setzen von vier zentralen Stellen im Kreis Fahrzeuge ein, wenn es zu Engpässen kommt. Für den Fahrgast entsteht daher ein maximaler Zeitverzug von 20 Minuten.“
Sollte der Bus an der Haltestelle vorüberfahren, kann er wahrscheinlich keine weiteren Fahrgäste mehr aufnehmen. Fahrgäste werden daher gebeten, möglichst frühzeitig ihre Fahrt anzutreten, um bei Bedarf auf den Nachfolgebus ausweichen zu können.
Versetzte Schulanfangs- und -endzeiten zur Entzerrung der Schülerströme kämen der REVG bezüglich der Kapazitätsbegrenzungen entgegen. Diesbezüglich steht das Unternehmen in engem Kontakt zu den Schulen und wird nach Bekanntgabe der Zeiten das Angebot daraufhin individuell anpassen.
Bereits jetzt setzt die REVG auf den Hauptlinien Gelenkomnibusse ein, um den Fahrgästen ein größeres Platzangebot zu bieten. Bei der Auswahl des Sitzplatzes werden Fahrgäste aufgefordert, immer einen Sitzplatz zum Nachbarn freizulassen. Eine Sitzplatzregelung wird ab sofort in den Fahrzeugen über die TFT-Monitore bekanntgegeben.
Aufgrund der zu erwartenden steigenden Fahrgastzahlen gilt bei der REVG ab dem 27.04.2020 die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes. Zusätzlich empfehlen wir dringend die Einhaltung der Hygieneregeln.
Die Corona-Schutzmaßnahmen für Fahrgäste und Fahrer bleiben im Fahrzeug bis auf Weiteres bestehen.
Die geänderten Fahrplandaten zum Schulstart können über die Fahrplanauskunft oder die Auskunfts-App abgerufen werden.