E-Tretroller-Verbot im REVG-Linienbus

Aus Sicherheitsgründen dürfen Fahrgäste ab 1. März 2024 keine E-Tretroller mehr in unseren Bussen mitnehmen.

Die Entscheidung zum Mitnahmeverbot der E-Tretroller ab 1. März in Zügen, Bussen und Bahnen der Verkehrsunternehmen im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) wurde am 28. Februar im VRS getroffen.

Mit dieser Entscheidung setzen die Verkehrsunternehmen im VRS eine Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) um.

Grund für das Verbot sind aktuelle Bewertungen zum Brandschutz in den Fahrzeugen, nachdem es im In- und Ausland mehrere Vorfälle mit in Brand geratenen Akkus von E-Tretrollern gegeben hat. Derzeit sind die Sicherheitsanforderungen für die E-Tretroller deutlich niedriger als für andere Elektrofahrzeuge. Bei E-Tretrollern besteht eine erhöhte Gefahr eines Akkubrandes. Ein solcher Brand birgt erhebliche Gefahren für Fahrgäste und Mitarbeitende durch giftige Rauch- oder Flammbildung.

Pedelecs sowie Elektro-Rollstühle und die vierrädrigen Elektromobile für mobilitätseingeschränkte Menschen sind von dem Verbot nicht betroffen, da deren Akkus höhere Sicherheitsanforderungen erfüllen.

Auch in den mobie-Fahrzeugen des On-Demand-Verkehrs dürfen E-Tretroller ab dem 1. März 2024 nicht mehr transportiert werden.

 

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