Tarife für Abokunden bleiben 2022 konstant

Die Tarife im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) werden zum 1. Januar 2022 nur punktuell erhöht.

Das hat die Zweckverbandsversammlung des VRS am 07.10.2021 mehrheitlich beschlossen.

Preise für die Abo-Kunden bleiben konstant
Konkret bedeutet die getroffene Entscheidung, dass es bei allen Abonnements des Erwachsenentarifs wie dem Formel9Ticket oder dem Aktiv60Ticket, beim AzubiTicket und beim JobTicket keine Preiserhöhung geben wird. Ebenso bleiben die EinzelTickets als PapierTickets und 4erTickets preiskonstant. Auch beim 10Tage-FlexTicket und beim VRS-eTarif wird es keine Änderungen geben. „Somit können wir die Preise für unsere rund 300.000 Abokund*innen, die uns während der Pandemie die Treue gehalten haben, konstant halten“, freut sich VRS-Geschäftsführer Michael Vogel. „Um das Angebot aufrechterhalten zu können, ist eine moderate Preisanpassung angesichts der sehr großen wirtschaftlichen Herausforderungen und weiter steigender Kosten jedoch unumgänglich.“ Preiserhöhungen gibt es bei einigen Einzelfahrscheinen des Bartarifs sowie bei einigen Zeitkarten. Wenn man wie in den Vorjahren einen Durchschnittswert berechnen würde, beläuft sich die Tarifanpassung auf durchschnittlich 1,5 Prozent.

Die Anpassung der Fahrkartenpreise hält Volker Otto, der Vorsitzende des VRS-Unternehmensbeirates, angesichts der in allen Bereichen gestiegenen Kosten für erforderlich: „Die Corona-Pandemie bescherte uns enorme Einnahmenausfälle. Dennoch haben die Verkehrsunternehmen das Angebot während der gesamten Zeit nahezu vollständig aufrechterhalten. Der Ausgleich der gestiegenen Kosten ist deshalb notwendiger denn je, um das aktuelle Leistungsangebot erhalten und weiter ausbauen sowie die hohen Qualitätsstandards halten zu können.“ Neben den gestiegenen Kosten für Treibstoff und Material sind insbesondere die tariflich festgelegten Gehaltssteigerungen der Mitarbeiter*innen der Verkehrsunternehmen mitausschlaggebend für die Preismaßnahme.

Die ab 01.01.2022 gültigen Preise finden Sie hier.

 

Quelle: VRS-Pressemitteilung vom 07.10.2021

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